Formular 56

kann vom Lungen- oder Haus-Arzt ausgefüllt werden

Lungensport zählt zum Rehabilitationssport für chronisch kranke Menschen und ist in § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX festgeschrieben. Wenn der Patient die Voraussetzungen erfüllt und die Sportgruppe durch einen Behindertensportverband anerkannt wird, ist eine Abrechnung mit den Kostenträgern möglich. Die Krankenkassen bezuschussen bis zu

120 Übungseinheiten (im Zeitraums von 36 Monaten) bei den Diagnosen Asthma und COPD.

Bei anderen Diagnosen bis zu

50 Übungseinheiten (in 18 Monaten).

Eine Weiterverordnung ist möglich.

Schätzungen zufolge sind weltweit etwa 210 Millionen Menschen an einer COPD erkrankt, allein in Deutschland rund 6,8 Millionen. Da es sich um häufig vorkommende Erkrankungen mit immer größerer sozioökonomischer Bedeutung handelt werden diese als Volkskrankheiten bezeichnet. Aufgrund der Bedeutung dieser Erkrankungen wurden sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene, Leitlinien für die Diagnostik und Therapie des Asthmas und der COPD erarbeitet, welche übereinstimmend die zentrale Bedeutung des körperlichen Trainings im Behandlungskonzept dieser Erkrankungen betonen. Durch Training können sowohl bei Asthma bronchiale, als auch bei COPD (Evidenzgrad A) die körperliche Leistungsfähigkeit und die Lebensqualität gesteigert so-wie Krankenhausbehandlungstage reduziert werden. Daher muss körperliches Training ein fester Bestandteileines multimodalen stationären oder ambulanten Rehabilitationsprogramms sein. Damit diese Effekte langfristig gesichert werden können, ist die Fortsetzung eines körperlichen Trainings in der Rehabilitations-nachsorge und in der ambulanten Versorgung generell flächendeckend und kompetent anzubieten. Eine mittlerweile etablierte und in ihrer Effektivität belegte Methode ist das Training in Lungensportgruppen.